Kommentar: Legalisierung von medizinischen Cannabis für Schmerzpatienten

Gestern schrieben wir über die Legalisierung von medizinischen Cannabis für Schmerzpatienten, daraufhin haben wir von Herrn Dieter Busch einen eindrucksvollen Leserkommentar erhalten, der zeigt, dass sich viele Menschen seit geraumer Zeit für die Legalisierung von medizinischen Cannabis für Schmerzpatienten einsetzen und sich mit der Thematik bis ins Detail auseinander gesetzt haben.

Cannabis als Medikament Hanfanbau (Cannabis) für Schmerzpatienten legal? (© Haramis Kalfar - Fotolia.com)

Kommentar: Legalisierung von medizinischen Cannabis für Schmerzpatienten von Herrn Busch.

Seit über 2 ½ Jahren bemühe ich mich für Parkinson Betroffene, zur Linderung ihres Leidens, verschreibungspflichtiges med. Cannabis zu bekommen.

Israelische Studien besagen, dass nach Einnahme von Cannabis sich die negativen Beeinträchtigungen von Parkinson deutlich verbessern. Tremor, Muskelsteifigkeit, Schmerzen, verlangsamte Bewegungen und andere negativen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gingen zurück. Die ersten Reaktionen der getesteten Personen waren, so israelischer Forscher, überwältigend. Alle der getesteten Personen konnten, durch die Einnahme von medizinischem Cannabis ihren täglichen Verrichtungen nachgehen.

Der mittlere Gesamtwert der motorischen Parkinson-Krankheit-Beurteilungsskala verbesserte sich signifikant von 33,1 auf 23,2. Die Analyse spezifischer motorischer Symptome zeigte eine signifikante Verbesserung des Zitterns (Tremor), der Rigidität und der Bradykinesie. Es gab zudem signifikante Verbesserungen des Schlafes und der Schmerzwerte. Es traten keine gravierenden Nebenwirkungen auf. Die Autoren folgerten, dass die Studie nahelegt, dass Cannabis einen Platz innerhalb des therapeutischen Rüstzeugs für die Parkinson-Krankheit besitzt”.

Inzwischen besitzen in Israel über 15000 Patienten eine Genehmigung bezahlbaren med. Cannabis zur Linderung ihrer Symptome zu beziehen. Auch in anderen europäischen und nichteuropäischen Staaten wird die medizinische Verwendung von Cannabis ermöglicht und/oder toleriert, indem Patienten keine Strafverfolgung fürchten müssen.

Die Bundesrepublik hinkt, was die Vergabe von verschreibungspflichtigem med. Cannabis speziell an Parkinson Betroffene angeht, Israel und anderen Ländern meilenweit hinter her.

Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit med. Cannabis und wegen der in der Vergangenheit üblichen Praxis des BfArM, entsprechende Anträge nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) abzulehnen, verschaffen sich in der Bundesrepublik viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt.

Die Folge sind häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt werden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele der Patientinnen und Patienten auf eine regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen sind, werden sie zudem nicht selten als Wiederholungstäter oder wegen des Besitzes nicht geringer Mengen zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen nicht unter einem Jahr verurteilt.

Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind.

Die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium und das BfArM kann, soll und darf nicht pauschal cannabinoide Medikamente ablehnen, die denjenigen helfen, die von schweren Erkrankungen betroffen sind.

Es gilt, Vorbehalte korrekt zu prüfen und neue Gesichtspunkte nicht zu ignorieren! Bezüglich der Verwendung von Cannabis als Medizin darf man die Bundesrepublik als rückständigstes Entwicklungsland bezeichnen.

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes ist m. E. ein erster Schritt in die richtige Richtung, Cannabis als bezahlbare Medizin für schwerst erkrankte Menschen freizugeben.

Mit freundlichem Gruß

Dieter Busch

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